Derzeit kein Reitunterricht möglich

Aufgrund der neuen 9. BayIfSMV, die ab heute (1.12.2020) in Kraft tritt, ist laut Bayerischem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten derzeit kein Reitunterricht auf unserem Vereinsgelände zulässig. Der Betrieb und die Nutzung von Reithallen, Reitplätzen und sonstigen Sportstätten ist für Reitsport und Reitunterricht untersagt. Dies gilt nicht für die aus Tierschutzgründen notwendige Bewegung der Tiere (s.u.).

Abgrenzung Reitsport / Bewegung von Pferden aus Gründen des Tierwohls:
Die Versorgung, Pflege und Bewegung der Tiere muss aus Gründen des Tierwohls gewährleistet sein. Pferdebesitzer oder von ihnen Beauftragte dürfen für die notwendige Bewegung der Pferde (Reiten, Bodenarbeit, Longieren usw.) auch Reithallen nutzen. Beim Bewegen der Pferde ist die Anzahl der Pferde in der Halle oder auf dem Reitplatz, die sich gleichzeitig dort befinden, zu begrenzen. Als Orientierungswert können hier 200 m² pro Pferd unter Einhaltung des Mindestabstands herangezogen werden. Sämtliches soziales Miteinander der Reiter ist zu vermeiden.