Kündigung von Mitgliedschaften
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass laut der Satzung des Reit- und Fahrvereins Traunstein das Erlöschen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden muss.